Mit dem Tag der Vermählung im Standesamt und oftmals auch in der Kirche beginnt das Eheleben. An diesem einzigartigen Tag geben sich Braut und Bräutigam unter Zeugen das Ja-Wort – und damit das Versprechen, sich ein Leben lang zu lieben und treu zu sein. Auf diesem Wege geht ein Paar eine Lebensgemeinschaft ein, die von nun an rechtliche Gültigkeit besitzt. Um das zu erreichen, führt kein Weg am Standesamt vorbei – eine kirchliche Trauung hingegen besitzt nur rituellen Charakter.
Zwar beinhaltet das traditionelle Eheversprechen den Gedanken, in guten wie in schlechten Zeiten zueinander zu halten. Doch natürlich besteht auch bei fester und ernsthafter Absicht beider Partner, diesen Schwur niemals zu brechen, keine Garantie für das Eheglück. Im schlimmsten Fall besteht die Möglichkeit, die Scheidung einzureichen. Somit wird rechtlich getrennt, was einst rechtlich verbunden wurde. Oftmals ist dieser Weg, insbesondere, wenn Kinder zwischen den zerstrittenen Eheleuten stehen, letztlich die einzige und für alle Beteiligten beste Lösung. Gelingt hingegen ein harmonisches Leben miteinander und die Ehe hält über viele Jahrzehnte hinweg, kann sich das Paar nach 25 Jahren über die Silber- beziehungsweise nach 50 gemeinsamen Ehejahren über die Goldene Hochzeit freuen. In der Hoffnung auf eine solche Ehe, gehen auch heute noch viele Menschen den Bund der Ehe ein – und was gibt es auch Schöneres als dem Menschen, den man liebt, zu versprechen, bis in den Tod an seiner Seite zu sein?